Taxitarifordnung des Landkreises Mühldorf am Inn

| § 2 Abs. 1 Buchstabe a und b erhält folgende Fassung: | ||
| a) Grundpreis (Bestandteil des Mindestfahrpreises) | ||
| in der Zeit | von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr | 2,90 € |
| in der Zeit | von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr | 5,90 € |
| b) Mindestfahrpreis | ||
| in der Zeit | von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr | 3,00 € |
| von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr | 6,00 € | |
| Die Umschaltung vom Tagtarif auf den Nachttarif hat vom Taxameter automatisch zu erfolgen. | ||
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